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Kondensate aus Brennwertkesseln

 

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Die Kondensate aus Brennwertkessel erhalten Säuren und können die Rohrmaterialien der Kanäle angreifen. Deshalb müssen bei größeren Anlagen oder bei der Verbrennung von nicht schwefelarmen Heizöl Neutralisierungsanlagen eingebaut werden.
Die Kanäle werden regelmäßig mit TV-Kameras untersucht. Schäden durch eingeleitetes Kondensat werden so auf jeden Fall gefunden und können dem Anschluss zugeordnet werden.

Neutralisationspflicht in Abhängigkeit von der  Feuerungsleistung

Nennwärme-
leistung

Neutralisation für Feuerungsanlagen 
und Motoren ohne Katalysator ist 
erforderlich bei

Einschränkungen
Gas Heizöl
DIN 51603-1
schwefelarm
Heizöl
DIN 51603-1

Eine Neutralisation ist dennoch erforderlich
1) bei Ableitung des häuslichen Abwasser in Kleinkläranlagen
2) bei Gebäuden und Grundstücken, deren
 Entwässerungsleitungen nicht aus Kunststoffen oder Steinzeug  bestehen
3) bei Gebäuden, bei denen keine Vermischung mit häuslichem
 Abwasser erfolgt.

< 25 kW
nein 1), 2)
nein 1), 2) ja
25 bis 200 kW
nein 1), 2), 3)
nein 1), 2), 3) ja
größer 200 kW
ja
ja ja
Wenn auf die Neutralisation verzichtet werden kann, weil schwefelarmes Heizöl verwendet wird, ist die Heizung mit einem grünen Füllrohrverschluss und einem grünen Aufkleber "Nur für den Betrieb mit Heizöl EL schwefelarm" am Tank zu kennzeichnen.
                                                                                

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